Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung berufliche Weiterbildung. Die Förderung soll die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung für Einzelpersonen (insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende) sichern.
Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte beraten und trägt den Eigenanteil.
- Wohnsitz der Antragstellerin /des Antragstellers muss in NRW liegen
- Einkommen: zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000,- EUR (Alleinstehende), bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000,- EUR
- auch Selbstständige, mitarbeitende Eigentümer/innen oder Teilhaber/innen
- Anzahl: ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
- Allgemeines
- Förderung von Inhouse-Schulungen und E-Learning-Angeboten
- Förderung von berufsbegleitenden Studiengängen, die auf einen akademischen Abschluss zielen
Wo kommt man einen Bildungsscheck?
Auch die Handwerkskammer Südwestfalen gehört zu den Beratungsstellen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Der Bildungsscheck muss unbedingt vor Beginn der entsprechenden Maßnahme ausgestellt werden. Anmelden dürfen Sie sich bereits. Jeder Mitarbieter kann pro Kalenderjahr einen individuellen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Internetseite unter: www.bildungsscheck.nrw.de.