Neuerungen im Bauvertragsrecht
Kostenlose Informationsveranstaltung
Bei uns erfahren Sie, was es zu beachten gilt!
Seit dem 1.1.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Damit müssen sich Unternehmen auf weitreichende Neuregelungen einstellen.
Mit den Änderungen will der Gesetzgeber vor allem zwei Dinge erreichen: die Verbraucherrechte stärken und dem Baurecht eine neue, zeitgemäße Struktur geben.
Angepasst wurde auch die sogenannte "kaufrechtliche Mängelhaftung", die das Kostenrisiko vor allem für kleinere Handwerksbetriebe drastisch verringern soll.
Was genau es für Sie nun zu beachten gilt, das zeigen wir Ihnen in unserer Informationsveranstaltung.
Für unsere Vorbereitung benötigen wir Ihre Unterstützung: Schicken Sie uns bis zum 19. Februar 2018 Ihre Anmeldung.
Wann: 21.02.2018 um 17:30 Uhr
Wo: bbz Arnsberg (Gebäude B, Raum 225), Altes Feld 20, 59821 Arnsberg
Referent: Hartmut Wölfl, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Veranstalter: Handwerkskammer Südwestfalen
Anfahrtsplan: