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Corona-Soforthilfe: Rückmeldeverfahren läuft

Corona-News Update: Rückmeldeverfahren läuft– Lockdown verlängert sich bis zum 10. Januar 2021.



Soforthilfe

Das Rückmeldeverfahren für die Anfang des Jahres (im 1. Lockdown) gezahlte Soforthilfe ist gestartet. Das Handwerk und andere Wirtschaftsverbände haben sich mit dem Land NRW in den vergangenen Wochen beim Bund als Fördermittelgeber für deutliche Verbesserungen bei der Abrechnung der Soforthilfe eingesetzt. Diese konnten auch erreicht werden.

Vor dem Hintergrund des derzeitigen weiteren Lockdowns hat sich die Landesregierung entschieden, erst im kommenden Jahr die Soforthilfe abzurechnen. Gleichzeitig sind zahlreiche Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe mit dem Wunsch an das Land herangetreten, noch im Steuerjahr 2020 eine wirksame Abrechnung ihrer zunächst pauschal ausgezahlten Soforthilfe vornehmen zu können, um die Soforthilfe nicht versteuern zu müssen.

Der E-Mail-Versand ist daher am späten Nachmittag des 2.12.2020 gestartet. Bis zum 4.12.2020 sind alle 430.000 Mails rausgegangen.

Wichtig: Wenn Sie die Soforthilfe erst im Herbst 2021 zurückzahlen wollen, müssen Sie nichts weiter tun. Ignorieren Sie die E-Mail vom Land NRW und warten auf die erneute Aufforderung in 2021.

Zudem steht Ihnen bei Fragen eine telefonische Hotline zur Verfügung:  0211-7956 4995



Lockdown

Nach Medienberichten werden die akutell geltenden Regeln für Handwerksbetriebe über den Jahreswechsel hinaus bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Die Umsetzung in NRW-Recht bleibt abzuwarten, wird aber voraussichtlich bundeseinheitlich erfolgen und damit keine Änderungen mit sich bringen.

Die aktuell gültigen Regeln finden Sie hier:  Corona-Regeln

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Hotline unter  02931 - 877420.