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UmweltFörderung für E-Lastenräder endet im Februar 2024

Bis zum 29. Februar 2024 lassen sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch Anträge auf eine Förderung von E-Lastenrädern stellen. Betriebe, die mit dem Gedanken spielen sich ein Fahrzeug zu kaufen, können die nächste Zeit noch gut für Planungen und Probefahrten nutzen.

Förderfähig sind Lastenrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Sie müssen serienmäßig und fabrikneu sein, jeweils eine Nutzlast von min. 120 kg aufweisen und Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Dann gibt es 25 Prozent Förderung bis zu einem Maximalbetrag von 2.500 Euro pro Fahrzeug.

Wie zweckdienlich ein Lastenrad oder Lastenanhänger im eigenen Fuhrpark sein kann, lässt sich leicht herausfinden: Es gibt viele Miet- oder Leihangebote bei denen sich erproben lässt, was genau zum Betrieb passt. Ein wendiges Zweirad, ein Gespann mit elektrisch unterstütztem Anhänger oder doch das dreirädrige Schwerlastenrad. Zweiradhändler bieten häufig an, das am Ende präferierte Fahrzeug noch eine Woche in der Praxis zu testen.

Einige Anbieter haben jetzt zum Ende des Jahres auch Aktionswochen in denen die Fahrzeuge für ein paar Tage einem Praxistest im eigenen Betrieb unterzogen werden können.

Weitere Informationen gibt es  hier