Sachverständigenordnung
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Amtliche BekanntmachungÄnderungen der Sachverständigenordnung geplant

Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung (SVO) zu aktualisieren. Die Vorschriften der SVO regeln die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Hiermit veröffentlicht die Handwerkskammer Südwestfalen gemäß § 106 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HWO) den Text der bisherigen Sachverständigenordnung und stellt diesem die geplanten Änderungen in Form einer Synopse gegenüber. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Südwestfalen wird sich mit der geplanten Änderung der Sachverständigenordnung befassen und hierüber am 05. Dezember 2022 beschließen. Es besteht hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme möglichst bis zum 28. November 2022.

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