
Änderungen im Mitgliederverzeichnis
Egal ob Name, Betriebssitz oder Geschäftsführer - alle Änderungen sind mitzuteilen.
Anzeige der Änderungen ist Pflicht
Die Handwerkskammer Südwestfalen hat den gesetzlichen Auftrag, ein Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe (Handwerksrolle) und der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Handwerksbetriebe (Verzeichnis) zu führen.
Dieses Verzeichnis ist ein öffentliches Register, dessen Inhalte den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen. Jede Änderung ist deshalb der Handwerkskammer mitzuteilen.
Solche Änderungen können sein
- Verlegung des Betriebssitzes an einen anderen Standort (bei Wechsel in einen anderen Kammerbezirk ist die Löschung notwendig) und eventuelle Änderung der Kontaktdaten
- Namensänderungen (z.B. durch Heirat/Firmenänderungen)
- Wechsel des technischen Betriebsleiters
- Wechsel der gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
- Wechsel der Gesellschafter bei Personengesellschaften
- Änderung der Rechtsform
- Ausführung von weiteren Gewerken, für die noch keine Eintragung besteht
Existenzgründer oder Unternehmen, die ihren Geschäftszweig ändern wollen, empfehlen wir den gemeinsamen Leitfaden von Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen: Abgrenzungsleitfaden
Noch Fragen? Dann sprechen Sie uns an!
Ihre Ansprechpartner
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