Änderungen im Mitgliederverzeichnis
Egal ob Name, Betriebssitz oder Geschäftsführer - alle Änderungen sind mitzuteilen.
Anzeige der Änderungen ist Pflicht
Die Handwerkskammer Südwestfalen hat den gesetzlichen Auftrag, ein Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe (Handwerksrolle) und der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Handwerksbetriebe (Verzeichnis) zu führen.
Dieses Verzeichnis ist ein öffentliches Register, dessen Inhalte den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen. Jede Änderung ist deshalb der Handwerkskammer mitzuteilen.
Solche Änderungen können sein
- Verlegung des Betriebssitzes an einen anderen Standort (bei Wechsel in einen anderen Kammerbezirk ist die Löschung notwendig) und eventuelle Änderung der Kontaktdaten
- Namensänderungen (z.B. durch Heirat/Firmenänderungen)
- Wechsel des technischen Betriebsleiters
- Wechsel der gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
- Wechsel der Gesellschafter bei Personengesellschaften
- Änderung der Rechtsform
- Ausführung von weiteren Gewerken, für die noch keine Eintragung besteht
Änderungen in Ihren Betriebsdaten können Sie uns über das Kundenportal der Handwerkskammer Südwestfalen mitteilen. Bitte beachten Sie: Um die Änderungen im Kundenportal durchführen zu können, müssen Sie im Kundenportal registriert und mit Ihrem Betrieb verknüpft sein.
Sollten Sie Probleme bei der Registrierung oder der Betriebsverknüpfung im Kundenportal haben, beachten Sie bitte die Hinweise unter Hilfe zum Kundenportal sowie unser Erklärvideo:
Noch Fragen? Dann sprechen Sie uns an!
Ihre Ansprechpartnerinnen
Die Mitarbeiterinnen der Handwerksrolle sind telefonisch Montags bis Donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie darüber hinaus per E-Mail erreichbar.
Hochsauerlandkreis
Märkischer Kreis (Gemeinden A - K)
Märkischer Kreis (Gemeinden L - Z) und Kreuztal
Kreis Olpe und Hilchenbach
Kreis Siegen-Wittgenstein ohne Hilchenbach und Kreuztal