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Aktuelle Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz

Auf der Videokonferenz der Ministerpräsidenten (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch, 28. Oktober, wurde beschlossen, dass es aufgrund der Corona-Pandemie erneut zu Schließungen ab Montag, 2. November, kommen wird. Betroffen davon sind unter anderem Kosmetik-Studios und die Vor-Ort-Gastronomie.

Es muss nun abgewartet werden, wie das Land Nordrhein-Westfalen die Beschlüsse in Landesrecht umsetzt. Ministerpräsident Armin Laschet hat angekündigt, dass das NRW-Kabinett am Donnerstagmorgen zusammentreffen wird und die Maßnahmen in NRW-Recht umsetzen will. Sobald es hierzu konkrete Informationen gibt, werden wir diese hier veröffentlichen und die betroffenen Betriebe zeitnah auch per E-Mail informieren.



Auszüge aus der Beschlussfassung:

"7.Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet."



Finanzielle Unterstützung für betroffene Betriebe angekündigt

Darüber hinaus wurde seitens der Konferenz festgelegt, dass zu schließenden Betrieben eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von 75 % des Umsatzes vom Vorjahresmonat erhalten sollen. 



Auszug aus der Beschlussfassung:

„11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.“

Weitere Informationen liegen auch hier noch nicht vor.

Die komplette Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz finden Sie hier: Beschlüsse der MPK

Hier geht's zur aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW:  Corona-Schutzverordnung