Betriebsübergabe
Zur Zukunftssicherung eines Handwerksunternehmens ist es notwendig, dass rechtzeitig Regelungen zur Übergabe getroffen werden.
Wer kann wann meinen Betrieb übernehmen?
Zur Beantwortung dieser Kernfrage muss an vieles gedacht werden. Es gilt, einen geeigneten Nachfolger für das Unternehmen zu finden, sich über Alternativen zur Gestaltung der Übergabe zu informieren, ausreichenden Spielraum für zu erwartende Verhandlungen sowie genügend Zeit bis zum tatsächlichen Betriebsübergang einzuplanen.
Besonders wichtig ist es, den Nachfolger auf seine neue Aufgabe umfassend vorzubereiten. Eine Unternehmensnachfolge sollte möglichst nach einer klaren Strategie gestaltet werden.
Kernfragen zur Betriebsübernahme
- Wer soll den Betrieb übernehmen?
- Wann soll der Betrieb übergeben werden?
- Wie ist die wirtschaftliche Situation des Betriebes?
- Wie hoch ist der Wert des Unternehmens?
- Wie soll die Übergabe erfolgen?
Unsere Service- und Beratungsleistungen
- Betriebsbörse zur Suche nach einem potentiellen Nachfolger
- Unternehmensbewertung nach dem einheitlichen AWH-Standard, einem Ertragswertverfahren, welches auf die Besonderheiten von kleinen und mittelständischen Handwerksunternehmen durch die "Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk" hin entwickelt und abgestimmt wurde.
- Maschinenbewertung
- Beratung zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Ihre Ansprechpartner
Bitte rufen Sie bei dem Berater an, der für Ihren Standort zuständig ist. Bei hier nicht aufgeführten Gemeinden wenden Sie sich bitte an die Berater Kobeloer, Rath oder Schlüter.
Zuständigkeiten Lukas Kobeloer
Hochsauerlandkreis:
- Arnsberg
- Bestwig
- Brilon
- Hallenberg
- Marsberg
- Medebach
- Meschede
- Olsberg
- Schmallenberg
- Winterberg
Kreis Siegen-Wittgenstein:
- Bad Berleburg
- Erndtebrück
Zuständigkeiten Leoni Rath
Hochsauerlandkreis:
- Eslohe
- Sundern
Märkischer Kreis:
- Altena
- Balve
- Herscheid
- Kierspe
- Meinerzhagen
- Nachrodt-Wiblingwerde
- Neuenrade
- Plettenberg
- Werdohl
Kreis Olpe:
- Attendorn
- Finnentrop
- Kirchhundem
- Lennestadt
Zuständigkeiten Kay Schlüter
Märkischer Kreis:
- Halver
- Hemer
- Iserlohn
- Lüdenscheid
- Menden
- Schalksmühle
Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!