BürokratierückbauBundesregierung geht Abschaffung von Berichtspflichten an
Das Statistische Bundesamt hat über 3.000 Berichtspflichten im engeren Sinn des Bundesrechts identifiziert, die die Ressorts bis Ende des Jahres auf die Möglichkeit einer Abschaffung zu prüfen haben. Im Fall einer Aufrechterhaltung einer bestehenden Berichtspflicht, muss dies vom jeweiligen Ressort schriftlich begründet werden. Gegenwärtig ist vom federführenden Digitalministerium (BMDS) für April 2027 ein Kabinettsbeschluss für einen entsprechenden Gesetzentwurf geplant.
Da die ambitionierten Ziele der Bundesregierung nicht nur eine numerische Abschaffung von Berichtspflichten, sondern auch eine qualitative Entlastung des Erfüllungsaufwands vorsehen, hat das BMDS eine Liste mit Berichtspflichten mit dem höchsten Erfüllungsaufwand zusammengestellt. In Absprache mit dem BMDS wurde eine Bewertungsmatrix für diese Pflichten erarbeitet. Der ZDH kann bis Ende Oktober seine Anmerkung und Empfehlung zur Abschaffung dieser Pflichten einreichen.