eBA und SMC-BElektronischer Berufeausweis für Gesundheitshandwerke: Frist verschoben
Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke zum Anschluss an die TI.
Frist verschoben
Wichtiger Hinweis zur Telematik-Infrastruktur (TI): Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben.
Ab wann können Sie den eBA und/oder SMC-B beantragen? Wir befinden uns aktuell in der Testphase der Antragsstrecke. Sobald diese abgeschlossen ist, wird die Antragsstellung freigeschaltet. Alle Betriebe der betroffenen Gewerke werden dann von uns informiert.