Erste Schritte
Die Gründung eines Unternehmens sollte sorgfältig überlegt und Schritt für Schritt geplant werden.
Wer ein Handwerk im Bezirk der Handwerkskammer Südwestfalen ausüben möchte, muss sich aufgrund der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle und/oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen.
Die nachfolgenden Listen zeigen Ihnen, ob und wo genau Sie ihren Betrieb wie eintragen lassen müssen:
Zehn Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit
Sammeln Sie sämtliche Informationen und beschreiben Sie Ihre Idee und das Vorhaben in einem Gründungskonzept (Businessplan).
Dieser Plan hilft Ihnen selbst und bietet Geldgebern wie Banken und Sparkassen, Agentur für Arbeit, etc. die Möglichkeit, Ihr Vorhaben einzuschätzen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung Ihres Businessplans und begleiten Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit.
Ihre Ansprechpartner
Bitte rufen Sie bei dem Berater an, der für Ihren Standort zuständig ist. Bei hier nicht aufgeführten Gemeinden wenden Sie sich bitte an die Berater Kobeloer, Rath oder Schlüter.
Zuständigkeiten Lukas Kobeloer
Hochsauerlandkreis:
- Arnsberg
- Bestwig
- Brilon
- Hallenberg
- Marsberg
- Medebach
- Meschede
- Olsberg
- Schmallenberg
- Winterberg
Kreis Siegen-Wittgenstein:
- Bad Berleburg
- Erndtebrück
Zuständigkeiten Leoni Rath
Hochsauerlandkreis:
- Eslohe
- Sundern
Märkischer Kreis:
- Altena
- Balve
- Herscheid
- Kierspe
- Meinerzhagen
- Nachrodt-Wiblingwerde
- Neuenrade
- Plettenberg
- Werdohl
Kreis Olpe:
- Attendorn
- Finnentrop
- Kirchhundem
- Lennestadt
Zuständigkeiten Kay Schlüter
Märkischer Kreis:
- Halver
- Hemer
- Iserlohn
- Lüdenscheid
- Menden
- Schalksmühle
Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!