Corona-Selbsttests
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Friseure & Fußpflege: Selbsttest vor Ort reicht nicht

Nach Rücksprache der Handwerkskammer Südwestfalen mit dem NRW-Gesundheitsministerium sind Selbsttests vor Ort bei Friseur- oder Fußpflegedienstleistungen im Kammerbezirk ab sofort nicht mehr ausreichend! 

Dies beruht auf einer Anpassung der Corona-Schutzverordnung. Eine Ausnahme gilt lediglich im Bereich der medizinischen Fußpflege. Diese Ausnahme gilt insbesondere auch, wenn bei der mobilen Fußpflege hilfebedürftige Menschen das Haus nicht ohne Hilfe verlassen können.

TIPP: Wenn Sie sichergehen wollen, wie diese bei Ihnen vor Ort gesehen wird, nehmen Sie mit dem örtlichen Ordnungsamt Kontakt auf.



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