
Kosmetische Behandlungen ab sofort wieder erlaubt
Die "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" für Friseur-, Kosmetik-, Massage- und Fußpflege-Betriebe wurden am 19. Mai angepasst. Ab sofort sind unter Einhaltung derselben Hygieneregeln wie für Kosmetik auch Permanent Make-up, Micro-Blading oder Micro-Needling wieder erlaubt.
"Tätowierähnliche" Tätigkeiten können wieder durchgeführt werden
Kosmetik-Dienstleister können wieder aufatmen - Permanent Make-up, Micro-Blading oder Micro-Needling dürfen ab sofort wieder durchgeführt werden. Die auf "tätowierähnliche" Tätigkeiten spezialisierten Experten müssen sich bei der Wiedereröffnung an die neu angepassten "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" für Kosmetik halten.
In der folgenden Anlage finden Sie alle geltenden Schutz-Verordnungen speziell zu Ihrem Gewerk Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW vom 20.05.2020.
Die bereits bekannten und veröffentlichten Maßnahmen finden Sie hier für die Friseure und Fußpfleger und hier für die Kosmetik-Betriebe, Massage-Praxen, Nagelstudios und Co.
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