Kurzfristige Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. Juli 2026 umfassende Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Zum 21. Juli 2026 treten daher neue Förderbedingungen für die Heizungs- und Sanierungsförderung in Kraft. Handwerksbetriebe aus dem Bau- und Ausbaugewerbe finden nachfolgend die wesentlichen Details.
Umstellungsphase: 9. bis 20. Juli 2026
Während dieser Phase können für alle BEG-Produkte (261, 263, 458, 459, 522) keine neuen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) erstellt werden.
Für Betriebe und Privatpersonen gilt:
- Bereits vorliegende gültige (g)BzA-IDs können noch bis zum 20. Juli 2026 (20 Uhr) zu den aktuell gültigen Förderbedingungen genutzt werden.
- Nicht genutzte (g)BzA können ab dem 21. Juli 2026 für Anträge nach den neuen Bedingungen verwendet werden.
- Neuanträge sind wieder ab dem 21. Juli 2026 möglich – dann ausschließlich zu den neuen Förderbedingungen.
Nicht betroffen von den Änderungen sind die Programme BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (358, 359, 523).
Wesentliche Änderungen im Überblick
Heizungsförderung (Produkte 458, 459, 522)
| Bereich | Bisher | Neu ab 21. Juli 2026 |
| Grundförderung | 30 % | 30 % (bleibt) |
| Förderhöchstbetrag (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € (ab 1. Feb 2027: −750 € halbjährlich) |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | 16 % (ab Feb 2027: −4 %-Punkte halbjährlich) |
| Effizienzbonus (WP) | +5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) | bis 2.500 € | entfällt |
Einkommensbonus (neu gestaffelt, für selbstnutzende Eigentümer):
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Bonus |
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
| darüber | 0 % |
Neu: Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die Bemessungsgrenze um einmalig 10.000 €. Familien mit Kindern können den Einkommensbonus daher bis zu einem Einkommen von 60.000 € erhalten.
Obergrenze: Grundförderung + Bonifikation sind auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Einkommen bis 40.000 € gilt eine Obergrenze von 80 %.
Sanierungsförderung (Produkte 261, 263)
- Die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird Standard – der bisherige Bonus von 5 Prozentpunkten entfällt.
- Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert. Für die Stufen EH 85 EE und EH/EG 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss vollständig.
- Serielles Sanieren: Der Bonus wird auf die Stufe EH 70 EE ausgeweitet (5 Prozentpunkte). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus neu eingeführt. Die Beantragung soll voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.
- Der Förderhöchstbetrag für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit.
Ausblick: Wertschöpfungsbonus ab 1. Quartal 2027
Ab dem 1. Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus vorgesehen: Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die ihren Ursprung nicht in der EU (inkl. assoziierte Märkte) haben, auf 15 %. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen mit EU-Ursprung einen Bonus von 15 %.
Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?
- Kunden frühzeitig beraten: Wer noch eine gültige (g)BzA hat, kann bis 20. Juli 2026 (20 Uhr) zu den alten, teils günstigeren Konditionen beantragen.
- Neuanträge ab 21. Juli: Neue Förderbedingungen mit geänderten Fördersätzen und neuen Einkommensstufen.
- Planungssicherheit: Bereits bewilligte Förderkredite und -zuschüsse behalten ihre Gültigkeit.
- Chance für Betriebe mit seriellen Sanierungskonzepten: Ausweitung des Bonus für serielles Sanieren.