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Löschung

Die Beendigung der Mitgliedschaft kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen.

Mit der vollzogenen Löschung erlischt die Berechtigung, das betreffende Handwerk/Gewerbe auszuüben. Die Handwerks- bzw. Gewerbekarte verliert ihre Gültigkeit.

Gründe für die Löschung:

  • Aufgabe des Gewerbebetriebes
  • Tod des Betriebsinhabers
  • Ausscheiden des fachlichen Betriebsleiters
  • Aufgabe eines Handwerks/Gewerbes bei Mehrfacheintragungen
  • Betriebsumgründung/Rechtsformwechsel
  • Umzug in einen anderen Kammerbezirk 

Zur Löschung benötigte Unterlagen:

  • Löschungsantrag
  • Fotokopie der Gewerbeabmeldung
  • Original-Handwerks- bzw. Gewerbekarte
  • ggfs. Sterbeurkunde


Hinweis: Eine rückwirkende Löschung ist nicht möglich.

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 Löschungsantrag



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Hochsauerlandkreis, Burbach, Erndtebrück

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