
Löschung
Die Beendigung der Mitgliedschaft kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen.
Mit der vollzogenen Löschung erlischt die Berechtigung, das betreffende Handwerk/Gewerbe auszuüben. Die Handwerks- bzw. Gewerbekarte verliert ihre Gültigkeit.
Gründe für die Beendigung der Mitgliedschaft können sein:
- Aufgabe des Gewerbebetriebes
- Tod des Betriebsinhabers
- Ausscheiden des fachlichen Betriebsleiters
- Aufgabe eines Handwerks/Gewerbes bei Mehrfacheintragungen
- Betriebsumgründung/Rechtsformwechsel
- Umzug in einen anderen Kammerbezirk
Folgende Unterlagen werden zur Löschung benötigt:
- Löschungsantrag
- Fotokopie der Gewerbeabmeldung
- Original-Handwerks- bzw. Gewerbekarte
- ggfs. Sterbeurkunde
Hinweis: Eine rückwirkende Löschung ist nicht möglich.
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