
HandwerkerausnahmeMaut für Lkw über 3,5 Tonnen
Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Auf der Toll Collect-Website können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind.
Zur Anmeldung geht es hier.
Als Beleg für die Handwerkstätigkeit laden Sie bitte die Handwerks- bzw. Gewerbekarte oder Ihre Eintragungsbescheinigung hoch.
Bei einer Mautkontrolle kann der Betrieb sich wie folgt ausweisen:
Als Nachweis für die Handwerkerausnahme eignen sich z. B. folgende Dokumente: Handwerks-/ Gewerbekarte, Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Toll Collect:
Erklärfilm
Fragen und Antworten