Bild_Fördermöglichkeiten-Elektrifizierung
GettyImages

EnergieNeue Förderung zur Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinunternehmen

Die Richtlinie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist seit Anfang Mai in Kraft getreten. Kleinen Unternehmen bietet sie interessante Fördermöglichkeiten, sofern die Rahmenbedingungen erfüllt werden.

Das neue Fördermodul 6 bringt attraktive Veränderungsmöglichkeiten für Unternehmen, die ihre Energieeffizienz optimieren möchten. So können Produktionsanlagen, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden, nun ohne ein spezielles Einsparkonzept gegen elektrische ausgetauscht und gefördert werden.

 

Die Rahmenbedingungen des Fördermoduls:

  • Die Förderungsquote beträgt 33 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Das Mindest-Investitionsvolumen muss 2.000 Euro betragen, der maximale Förderbetrag liegt bei 200.000 Euro.
  • Fossile Energieträger werden ausgetauscht oder umgerüstet um zukünftig ausschließlich elektrisch betrieben zu werden.
  • Förderungsfähig sind Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro.
  • Maßnahmen, deren Umsetzung bis zum 31.12.2023 beantragt werden, dürfen bereits nach Antragstellung, also noch vor Ausstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheides, begonnen werden.

Ein Kurzvideo zum Förderprogramm, das  hier angeschaut werden kann, erklärt die Antragstellung und Förderbedingungen kurz und knapp.

Weitere Informationen zum neuen Modul 6 finden Sie auf der  Internetseite des BAFA. Hier werden auch Beispiele für "Produktionsanlagen" genannt, da unter anderem auch Gabelstapler oder Prozesswärmeerzeuger förderfähig sind.

 

Weitere Verbesserungen der Förderung für kleine Unternehmen

Neben der Einführung des neuen Modul 6, wurden weitere Förderbedingungen für kleine Unternehmen verbessert. So wurde die Höhe der Zuschüsse in den anderen Modulen um 10 % angehoben, so dass sich die Förderquoten nun zwischen 50 % und 65 % bewegen. Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr angehoben.



Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur Verfügung.

 

Kontakt und Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Südwestfalen

Andreas Pater; Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT)*

 02931/ 877-393,
 andreas.pater@hwk-swf.de

 *Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages