Rahmenbedingungen für das HandwerkNeue Vergabebroschüre unterstützt Kommunen
Seit 1. Januar 2026 gilt mit § 75a Gemeindeordnung NRW ein neuer Rechtsrahmen für die kommunale Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich, also bei Auftragswerten unterhalb der EU-Schwellenwerte. Er eröffnet Städten, Gemeinden und Kreisen mehr Gestaltungsspielraum. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine verantwortungsvolle Vergabepraxis: Öffentliche Mittel sollen wirtschaftlich eingesetzt, Verfahren beschleunigt und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Bieter gewährleistet werden.
Um die Verantwortlichen in den Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, hat die Handwerkskammer (HwK) Südwestfalen gemeinsam mit der Kanzlei RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB eine Vergabebroschüre herausgegeben. Mit-Herausgeber sind neben der HwK Südwestfalen die sechs weiteren NRW-Handwerkskammern (Düsseldorf, zu Köln, Münster, OWL zu Bielefeld, Dortmund und Aachen), der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) sowie die drei Kreishandwerkerschaften im Bezirk der HwK Südwestfalen (Märkischer Kreis, Hochsauerland und Westfalen-Süd).
Die Arbeitshilfe wurde von der Kanzlei Ebner Stolz federführend erstellt und richtet sich an Sachbearbeiter, Dezernenten, Verwaltungsabteilungen, Bauämter und alle mit Vergaben befassten Stellen kommunaler Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen.
Chancen für das regionale Handwerk
Für das Handwerk in Südwestfalen sind verlässliche Zugänge zu öffentlichen Aufträgen von großer Bedeutung. Offene und nachvollziehbare Verfahren schaffen faire Startbedingungen und stärken den Wettbewerb. Die neuen Vergaberegeln bieten insbesondere regionalen Handwerksbetrieben Chancen, da Kommunen Aufträge schneller und unbürokratischer vergeben können. Gleichzeitig entfallen formale Hürden, die gerade für kleinere Betriebe bislang häufig eine Marktzutrittsschranke darstellten.
"Die neuen Regelungen bieten Kommunen mehr Flexibilität. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Vergabeverfahren transparent und nachvollziehbar bleiben", sagt Hendrik Schmitt, Hauptgeschäftsführer der HwK Südwestfalen. Nur wenn Betriebe wissen, nach welchen Grundsätzen öffentliche Aufträge vergeben werden, können sie ihre Beteiligung realistisch einschätzen. "Das schafft Vertrauen und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen."
Fairness und Mittelstandsförderung bleiben gesetzlich vorgeschrieben
Durch die neuen Freiheiten können den Betrieben bei der Beteiligung an Vergaben von Kommune zu Kommune unterschiedliche Vergabeprozesse begegnen. Trotzdem bleiben Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit nach § 75a GO NRW gesetzlich vorgeschrieben. Zudem sind bei Vergaben ausdrücklich die Ziele des Mittelstandsförderungsgesetzes NRW zu beachten, für faire Chancen im Mittelstand und Handwerk sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft.
Praxisnaher Leitfaden für Vergabestellen
Die Vergabebroschüre bündelt Praxishinweise für die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Sie zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, erläutert die rechtlichen Spielräume und versteht sich als Einladung zum Dialog.
"Wir möchten den Verantwortlichen in den Kommunen mit unserer Vergabebroschüre einen Werkzeugkasten für die tägliche Praxis an die Hand geben", so Schmitt. Die Broschüre zeigt auf, welche Möglichkeiten das Vergaberecht bietet und wie diese rechtssicher, transparent und im Sinne einer leistungsfähigen regionalen Wirtschaft genutzt werden können.
Die Vergabebroschüre steht ab sofort hier zum kostenlosen Download bereit.