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Neues Jahr, neue Regelungen

Eine ordnungsgemäße Kassenführung – besonders für bargeldintensive Betriebe von hoher Relevanz! Für die gibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks zum 1. Januar 2020 eine Handreichung heraus.

Werden die Kassenaufzeichnungen im Rahmen einer Kassen-Nachschau oder einer Außenprüfung als nicht ordnungsmäßig eingeordnet, drohen erhebliche Steuernachzahlungen. Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber neue Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung geschaffen, die ab dem 1. Januar 2020 zu erfüllen sind.

Was gilt es zu beachten?

Die Umsetzung dieser Neuregelungen in der Praxis stellt die Anwender vor große Herausforderungen. Dies liegt u. a. daran, dass ergänzend zum Gesetz eine Vielzahl von weiteren Regelungen existieren, die beachtet werden müssen.

Die Handreichung des Zentralverbands richtet sich in erster Linie an Betriebsinhaber und dient vor allem dazu, einen Überblick darüber zu verschaffen, was die Neuregelungen zum neuen Jahr alles beinhalten und worauf zu achten ist. Außerdem gibt der ZDH den Betrieben Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in der Praxis an die Hand.



Welche Anforderungen die o.g. Neuregelungen beinhalten, lassen sich in der  Handreichung für bargeldintensive Handwerksbetriebe nachlesen.