Uta Neumeister hat die Standortbroschüre im Rahmen der Vollversammlung der Handwerkskammer Südwestfalen vorgestellt.
HwK Südwestfalen

StandortpolitikStandort. Handwerk. Südwestfalen: Eine Orientierung für Betriebe

Die Handwerkskammer (HwK) Südwestfalen entwickelt ihren in 2025 erstmals herausgegebenen Realsteueratlas zum neuen Informationsangebot "Standort. Handwerk. Südwestfalen." weiter. Die Broschüre vergleicht steuerliche Rahmenbedingungen in den 45 Städten und Gemeinden des Kammerbezirks und ergänzt diese um Themen wie Gewerbeflächen und öffentliche Vergabe. Ziel ist es, Betrieben eine fundierte Grundlage für betriebliche Entscheidungen zu geben und gleichzeitig politische Handlungsbedarfe aufzuzeigen.

Mit dem Realsteueratlas für Südwestfalen hat die HwK Südwestfalen in 2025 erstmals untersucht, in welchen Städten und Gemeinden der vier Kreise (Märkischer Kreis, Hochsauerlandkreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein) Handwerksbetriebe vergleichsweise wenig Gewerbe- und Grundsteuer zahlen und wo sich nach der Reform 2025 die Grundsteuer deutlich erhöht hat.

"Wie angekündigt, handelt es sich hierbei um ein fortlaufendes Projekt. In diesem Jahr folgt entsprechend die zweite Auflage", sagt HwK-Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt. Deshalb sei der Realsteueratlas konsequent weiterentwickelt und in "Standort. Handwerk. Südwestfalen." umbenannt worden. "Steuern sind für Handwerksbetriebe ein wichtiger Standortfaktor. Doch längst nicht der einzige", so Schmitt. Ebenso entscheidend seien verfügbare Gewerbeflächen, verlässliche Rahmenbedingungen und eine mittelstandsfreundliche Kommunalpolitik. "Mit der neuen Broschüre schaffen wir Transparenz in einem komplexen Themenfeld und geben den Betrieben eine fundierte Orientierungshilfe für künftige Investitionsentscheidungen." Auf 40 Seiten lassen sich die wichtigsten Standortfaktoren kompakt vergleichen.

Gewerbesteuer bleibt wichtiger Standortfaktor

Der Gewerbesteuerhebesatz beeinflusst die Liquidität und Investitionsbereitschaft von Handwerksbetrieben. Die Hebesätze haben sich in Südwestfalen in den vergangenen Jahren nur moderat verändert. In 19 der 45 Kommunen blieben sie zwischen 2016 und 2026 unverändert. Im Jahr 2026 erhöhten lediglich Freudenberg (von 440 auf 480 Prozent) und Iserlohn (von 480 auf 494 Prozent) ihre Hebesätze.

Mit durchschnittlich 483 Prozent weist der Kreis Siegen-Wittgenstein die höchste Belastung auf, gefolgt vom Märkischen Kreis (465 Prozent), dem Hochsauerlandkreis (451 Prozent) und dem Kreis Olpe (440 Prozent). "Der durchschnittliche Hebesatz für ganz Südwestfalen liegt 2026 bei 462 Prozent. Damit liegen der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Märkische Kreis über diesem Wert, während der Hochsauerlandkreis und der Kreis Olpe darunter liegen. Der Kreis Olpe sogar deutlich", erklärt Uta Neumeister, die bei der HwK Südwestfalen für den Bereich Standortpolitik zuständig ist und die Informationsbroschüre erstellt hat.

Die höchsten Hebesätze erheben Siegen (505 Prozent) sowie Netphen und Wilnsdorf (jeweils 500 Prozent) im Kreis Siegen-Wittgenstein. Den niedrigsten Wert verzeichnet Attendorn im Kreis Olpe mit 405 Prozent vor Menden im Märkischen Kreis und Schmallenberg im Hochsauerlandkreis mit jeweils 420 Prozent.

"In allen Kommunen Südwestfalens liegen die Gewerbesteuer-Hebesätze inzwischen über 400 Prozent. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften hat das konkrete Nachteile: Sie können die Gewerbesteuer nicht mehr vollständig auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen. Die Steuerlast steigt, Investitionsspielräume schrumpfen", erklärt Schmitt.

Hintergrund: Die gezahlte Gewerbesteuer wird bis zum Vierfachen des Messbetrags – das entspricht einem Hebesatz von 400 Prozent – auf die Einkommensteuer angerechnet. Steigt der Hebesatz darüber, erhöht sich die Gewerbesteuer, die Entlastung bei der Einkommensteuer bleibt aber bei 400 Prozent gedeckelt. 

Die Handwerkskammer fordert daher, die Anrechnung nach § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) an die tatsächliche Hebesatzentwicklung anzupassen.

Grundsteuer B belastet Betriebe unabhängig von der Auftragslage

Während die Gewerbesteuer nur auf Gewinne erhoben wird, fällt die Grundsteuer B unabhängig von der wirtschaftlichen Situation eines Betriebs an. Seit der Reform im vergangenen Jahr können Kommunen in Nordrhein-Westfalen nun auch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen.

Dadurch ergeben sich teils erhebliche Unterschiede. So erhebt Altena für Nichtwohngrundstücke mit 2.088 Prozent den höchsten und Bad Laasphe mit 1.850 Prozent den zweithöchsten Hebesatz. Wenden hingegen hat mit 469 Prozent den niedrigsten und Schmallenberg mit 530 Prozent den zweitniedrigsten Hebesatz. Nur ein Teil der Kommunen (neun von 45) verwendet 2026 noch einheitliche Hebesätze. Im Hochsauerlandkreis sind dies Eslohe, Marsberg, Meschede und Schmallenberg. Im Märkischen Kreis Halver, Lüdenscheid und Neuenrade. Im Kreis Olpe verwenden Drolshagen und Wenden einheitliche Hebesätze und im Kreis Siegen-Wittgenstein keine.

"Die Grundsteuer fällt auch dann an, wenn Aufträge fehlen oder Umsätze zurückgehen. Gerade deshalb müssen Kommunen ihre Spielräume verantwortungsvoll nutzen und gewerbliche Grundstücke nicht übermäßig belasten", fordert Schmitt. Darüber hinaus appelliert der HwK-Hauptgeschäftsführer an das Land NRW, die Reform bei der Belastung gewerblicher Grundstücke nachzubessern. Dazu gehören faire Bewertungsregeln, rechtliche Verlässlichkeit und eine angemessene Belastung gewerblicher Grundstücke.

Hohe Hebesätze können Schlüsselzuweisungen verringern

Die Höhe der Gewerbesteuer hat auch Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich. Denn die Kommunen behalten nur einen Teil ihrer Gewerbesteuereinnahmen. Weitere Anteile fließen über Umlagen an Bund und Land sowie über den kommunalen Haushalt an Landkreis und Landschaftsverband. Gleichzeitig gleicht das Land Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden über Schlüsselzuweisungen aus, die auf Grundlage fiktiver Hebesätze berechnet werden. Dies führt zu einer sich selbst verstärkenden Hebesteuer-Spirale: Steigende Gewerbesteuereinnahmen führen häufig zu geringeren Schlüsselzuweisungen. Das begünstigt weitere Steuererhöhungen, belastet das Handwerk und schafft Planungsunsicherheit. 

Die Bereitstellung eines landesweiten Simulationstools an die Kommunen würde die finanziellen Auswirkungen von Hebesatzänderungen und Folgen für den Finanzausgleich transparent machen. Schmitt: "Oberstes Ziel muss sein, die Hebesätze nachhaltig zu stabilisieren und die kommunale Steuerpolitik planbarer zu machen."

Gewerbeflächen und Vergabe rücken stärker in den Mittelpunkt

Ergänzt wird die Broschüre erstmals um Erkenntnisse zu Gewerbeflächen und öffentlicher Vergabe. Grundlage sind Befragungen aller 45 Kommunen (37 haben sich beteiligt) sowie der Mitgliedsbetriebe der HwK Südwestfalen (717 Teilnehmer) im Rahmen der Frühjahrskonjunkturumfrage.

Demnach sehen 31 Prozent der Betriebe Handlungsbedarf bei der Bereitstellung von Gewerbeflächen. 14 Kommunen melden, dass sie vollständig erschlossen seien. "Als Handwerkskammer Südwestfalen fordern wir ein vorausschauendes Flächenmanagement. Denn der niedrigste Steuersatz hilft wenig, wenn Betriebe keinen Platz haben, um zu wachsen", betont Schmitt.

Auch bei der öffentlichen Vergabe sieht die Kammer Handlungsbedarf. Seit 1. Januar 2026 verfügen nordrhein-westfälische Kommunen unterhalb der EU-Schwellenwerte (5.404.000 Euro netto für Bauleistungen, 216.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen) über größere Spielräume. Diese sollten genutzt werden, um Ausschreibungen mittelstandsfreundlich zu gestalten und Projekte in kleinere Lose, also auf einzelne Gewerke, aufzuteilen. So könnten regionale Handwerksbetriebe stärker berücksichtigt und die lokale Wirtschaft gezielt gestärkt werden.

Der Realsteueratlas wird jährlich aktualisiert und steht hier zum Download bereit:

Uta Neumeister

Leiterin Standortpolitik

Brückenplatz 1

59821 Arnsberg

Tel. 02931/877 119

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