2020_12_lockdown
StudioLaMagica Wuppertal

Lockdown verlängert bis zum 15. Februar

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die bis zum 15. Februar Gültigkeit besitzt. Handwerksleistungen (Bauhandwerke/ Elektrohandwerke / Metallhandwerke etc.) dürfen grundsätzlich erbracht werden, sofern nachfolgend keine spezielleren Regeln gelten.



Im Einzelnen gilt folgendes:



Fachmärkte / Handelsbereiche bei Handwerken 
Handelsbereiche sind wie der Einzelhandel zu schließen. Anders als im letzten Lockdown ist auch der Betrieb von Baumärkten und Baustoff-Fachhandel für Verbraucher untersagt. Für gewerbliche Kunden darf geöffnet bleiben.

Lebensmittelhandwerke
Der normale Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt, die Vor-Ort-Gastronomie (50 m-Umkreis um Betriebsstätte) ist untersagt.

Gesundheitshandwerke
Sämtliche medizinisch notwendige Handwerksleistungen sind erlaubt. Optiker, Hörakustiker, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhmacher und -techniker dürfen geöffnet bleiben.   

Kosmetik / Massage / Nagelstudios 
Sämtliche Tätigkeiten sind untersagt. (Auch der Handel im Ladengeschäft mit Kosmetika.)

Friseure
Sämtliche Tätigkeiten sind untersagt.

Fußpflege
Medizinisch notwendige Handwerksleistungen sind erlaubt. Ausdrücklich ist medizinische Fußpflege erlaubt. Rein kosmetische Fußpflege dagegen nicht. Erlaubt ist unserer Ansicht nach die Behandlung von hilfebedürftigen Personen, die ihre Füße nicht selbst pflegen können. („Die ältere Dame, die gesunde Füße hat, aber nicht mehr an ihren Fuß rankommt.“)

Dieses Beispiel nannte der Gesundheitsminister auch ausdrücklich im letzten Lockdown. Es bleibt hier jedoch eine Ungewissheit, die ggfs. durch Nachfrage beim Ordnungsamt geklärt werden muss. Ein Attest ist nicht zwingend notwendig, schafft aber Sicherheit für Sie.

KFZ / Zweiräder
Werkstätten dürfen geöffnet bleiben. Zubehör darf verkauft werden (im Zusammenhang zur Reparatur). Der Handel ist untersagt. Autovermietungen sind gestattet.

Fotografie
Die Tätigkeiten werden nicht explizit benannt. Produktfotografie ist selbstverständlich erlaubt. Personenfotografie ebenfalls. Mangels konkreter Regelungen sind jedoch die Einschränkungen für Kontaktbeschränkungen zu beachten. (5 Personen / 1 weitere Hausstand / Mindestabstand etc.)

Schneider / Goldschmiede etc.
Der Mindestabstand von 1,5 m darf nicht unterschritten werden. Maßnehmen ist nicht gestattet. Maßarbeiten dürfen angefertigt werden.

Verkauf / Handel / Bestellungen 
Grundsätzlich ist der Lieferdienst / Versandhandel zulässig. Auch das Abholen von Bestellungen ist zulässig. Das gilt auch für Gutscheine.
Der Verkauf von Waren, die mit handwerklichen Leistungen verbunden sind, ist erlaubt. (z.B. Fliesen, wenn diese vom Fliesenleger eingebaut werden). Dies gilt auch für Zubehör (z.B. Fahrradschlauch).

Bestattungen 
Bestattungen sind erlaubt, der Mindestabstand darf aber nur zwischen den nahen Angehörigen unterschritten werden. Sonst gelten die allgemeinen Regeln.

Reinigungen
Tätigkeit darf fortgeführt werden.

Sofern Ihre Betriebsart nicht aufgeführt ist oder Sie Fragen haben, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung:  02931 / 877 420



Die aktuelle Corona-Schutzverordnung können Sie hier herunterladen:  Corona-Schutzverordnung NRW