FörderungWeiterbildungsstipendien für Handwerkstalente
Junge Handwerkstalente aufgepasst: Am 28. Februar endet die Bewerbungsfrist für die Weiterbildungsstipendien. Diese Chance sollten Sie also nicht verpassen!
Zum Hintergrund
Die Bundesregierung unterstützt gezielt Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung während des Förderzeitraums von maximal drei Jahren. In dieser Zeit können die Stipendiaten bis zu 9.135 € für Lehrgangs- und Prüfungskosten, notwendige Arbeitsmittel inklusive IT-Bonus, Reise- und Aufenthaltskosten erhalten.
Wer kann gefördert werden?
Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung kommen für eine Förderung in Frage, wenn sie
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre sind und ihre Berufsabschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder 87 Punkten bestanden haben
- oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
- oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
In bestimmten Fällen ist auch eine Förderung bis zum Alter von 27 Jahren möglich. Genauere Informationen gibt's in den Stipendieninformationen:
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen:
- Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/-in, Betriebswirt/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau)
- fachbezogene Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit des Stipendiaten fachlich aufbauen, unter der Voraussetzung eines Beschäftigungsnachweiches mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z.B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung und Konfliktmanagement
Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Bewerben können Sie sich über das Online-Bewerbungsformular auf der Seite zur Begabtenförderung.