Betrug_01
GettyImages

Achtung: Falsche Zahlungsforderungen im Umlauf

In einigen Handwerks-Betrieben wurden Betrugsfälle festgestellt. Aufbauend auf einen angeblichen Auftrag zur Eintragung ins Handelsregister verlangen die Betrüger erhöhte Summen und setzen eine dreitägige Zahlungsfrist.



Darauf sollten Sie achten:

  • Haben Sie in letzter Zeit einen Antrag beim Handelsregister gestellt? Wenn nicht, gehen Sie nicht weiter auf die angebliche Forderung ein. Falls ja, vergewissern Sie sich kurz via Telefon bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort, ob es sich um eine korrekte Rechnung handelt.
  • Hinterfragen Sie die Höhe der Rechnungssumme kritisch. Bei einigen Fällen war die 19 prozentige Umsatzsteuer falsch berechnet und generell war der Betrag deutlich oberhalb der Norm.
  • Sollten Sie eine Zahlungsfrist von drei Werktagen nach Erhalt der Rechnung erhalten haben, können Sie sicher sein, dass es sich hier um ein Betrugsschreiben handelt. Das Handelsregister gewährt in der Regel eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen.