Inklusion im Handwerk - Ein Gewinn für alle
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Frist läuft abAusgleichsabgabe: Wichtige Informationen für Betriebe

Am 31. März 2026 endet die Frist zur Abgabe der Anzeige zur Berechnung der Ausgleichsabgabe für das Anzeigejahr 2025. Die Ausgleichsabgabe ist von Arbeitgebern mit 20 und mehr Arbeitsplätzen zu entrichten, die nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten sind nicht betroffen und müssen auch keine Meldung abgeben.

Ausgleichsabgabe berechnen

Im Jahr 2026 sind erstmalig die seit dem 1. Januar 2025 geltenden erhöhten Beträge zu entrichten. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für das Anzeigejahr 2025 fallen monatlich Beträge zwischen ein 155 Euro und 815 Euro an, je nachdem, wie groß das Unternehmen ist und wie viele schwerbehinderte Menschen 2025 im Betrieb beschäftigt waren. Ob Ihr Betrieb betroffen ist und wenn ja, wie viel sie zahlen müssen, können Sie auf den Websites www.rehadat-ausgleichsabgabe.de und  www.iw-elan.de erfahren. Dort finden Sie auch einen sogenannten  Ersparnisrechner, um die Höhe der Abgabe zu berechnen.

Menschen mit Behinderung einstellen

Sie wollen einen Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung ausbilden, einstellen oder weiterbeschäftigen? Verena Kurth, Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA), berät Sie und weist Ihnen den Weg zu Unterstützungen, technischer sowie finanziellen Förderungen. Mehr Informationen zur Beschäftigung schwerbehinderte Menschen finden Sie auf unserer Website im Bereich  Inklusion im Handwerk.

Verena Kurth

Team Fachkräftesicherung

Brückenplatz 1

59821 Arnsberg

Tel. 02931/877 164

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