Friseur
Gettyimages

Betriebsschließungen für Friseure und Kosmetiker

Aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung des NRW-Gesundheitsministerium (22. März 2020) müssen Friseur-  und Kosmetiker-Betriebe Ihre Tätigkeit ab sofort einstellen. Momentan besteht auf Grund der behördlichen Schließung kein Anspruch auf Schadensersatz / Entschädigung.

Wir sind direkt und über unsere Dachorganisationen im Gespräch mit der Bundes- und Landespolitik für unbürokratische Soforthilfen. Ein erster Schritt wurde bereits mit dem Kurzarbeitergeld und den einfacheren Zugang zu Krediten getan. Die Landesregierung bereitet Stundungen von Steuerzahlungen und Sofortkredite vor. Die Maßnahmen sind zurzeit noch nicht abschließend beschlossen.

Brauchen Sie Unterstützung? Haben Sie Fragen?

Betriebswirtschaftliche Fragen:  02931/877-126

Rechtliche Fragen:  02931/877-182

Arbeitsrechtliche Fragen:  02931/877-133

 

Weitere Informationen:

 Rechtslage Coronavirus

 Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen