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Andrey Popov

Datenerhebung beim "Click and Meet"

Einkaufen ist in den NRW-Geschäften seit dem 8.März wieder möglich. "Click and Meet" soll Shopping trotz Corona-Lockdown ermöglichen. Allerdings gibt es auch bei dieser Verkaufsmethode einige wichtige Dinge zu beachten.

Vor allem der Datenschutz stellt die Betriebe vor große Herausforderungen. Die Öffnung von Kundenverkaufsräumen hängt maßgeblich mit der Erfüllung bestimmter Schutzvorkehrungen ab. Hierzu zählt auch, dass bestimmte Daten der Kunden erhoben werden, so dass Gesundheitsämter im Infektionsfall nachträglich Infektionsketten nachverfolgen können.

Damit bei Ihnen im Betrieb nichts schiefgehen kann, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Infoblatt mit den wichtigsten Regeln erstellt. Dieses können Sie hier herunterladen:  Infoblatt "Click and Meet"

Eine Mustererklärung für den Datenschutz bei "Click and Meet" finden Sie hier:  Musterformular Click and Meet



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