Kurzarbeit
Getty Images - Brian Jackson

Kurzarbeitergeld im Betrieb: Alle Infos im Überblick

Aufgrund der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus hat die Bundesregierung beschlossen, Unternehmen den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Kurzarbeitergeld zu beantragen.


Welche Regeln gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld?

Um die wirtschaftlichen Folgen, die mit der Corona-Krise einhergehen, möglichst gering zu halten, hat die Bundesregierung einige Neuerungen beschlossen:

  • Konkret müssen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld nur noch zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein. Bisher lag diese Schwelle bei 30 Prozent der Angestellten.
  • Arbeitgeber bekommen die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet.
  • Außerdem können derzeit auch Leiharbeiter Kurzarbeitergeld erhalten.
  • Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend für alle Beschäftigten zum 1. März 2020 beantragt werden.
  • Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu maximal zwölf Monate möglich.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Vor der Beantragung von Kurzarbeitergeld müssen Betriebe die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren. Diese prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.



Wie läuft die Beantragung ab?

Wie Sie Kurzarbeitergeld anzeigen sowie beantragen können und wie die Leistung berechnet wird, erklärt die Bundesagentur für Arbeit zusammengefasst im nachfolgenden Video.

Weitere Informationen erhalten Arbeitgeber über die Website der Bundesagentur für Arbeit sowie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr über die gebührenfreie Hotline unter der Nummer 0800 45555 20.



Corona_Banner_05
Gettyimages