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CoronavirusNeue Coronaschutzverordnung in Kraft

Nachdem am 26. Mai die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes ausgelaufen ist, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. 

Die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind weiter reduziert worden.

Die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen waren bereits in der letzten Coronaschutzverordnung weggefallen. Bestehen bleiben aber auch weiterhin Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.

WICHTIG: Sie können in Ihrem Betrieb auf Grund Ihres Hausrechts aber weiterhin auf das Tragen der Masken und/oder auf die Vorlage von Impf- oder Testnachweise bestehen.

Auch andere Unfallversicherungsträger oder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin können branchenbezogene Handlungshilfen herausgeben.

Als Orientierung sind der Coronaschutzverordnung zwei Übersichten mit Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Veranstaltungen beigefügt.

Coronaschutzverordnung:   Aktuelle Fassung (gültig seit 26. Mai)

Anlage 1:  Empfehlungen für Privatpersonen, die zur Vermeidung von Infektionen beachtet werden sollten

Anlage 2:  Empfehlungen für Angebote und Einrichtungen, die für Kunden- oder Besucherverkehre geöffnet sind

Coronatest- und Quarantäne-Verordnung:  Aktuelle Fassung (gültig seit 1. April)

Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 23. Juni 2022.