Neue Regelungen im Bauvertragsrecht kommen
Das Bauvertragsrecht wird zum 1. Januar 2018 grundlegend "renoviert". Im bbz Arnsberg bekamen mehr als 60 interessierte Handwerker jetzt im Rahmen einer Informationsveranstalltung alle wichtigen Informationen zur Gesetzesnovelle.
Aus "unvollkommen" wird "vollkommen"
"In der Vergangenheit war das Recht des Bauvertrages nur unvollkommen geregelt. Die §§ 631 ff. BGB beziehen sich allgemein auf einen Werkvertrag und nicht speziell auf den Bauvertrag. Da die gesetzlichen Bestimmungen eher konzipiert waren für einen kurzfristigen Leistungsaustausch (z. B. Besohlen durchgelaufener Schuhe), passten sie nicht auf langwierige Bauvorhaben", verriet Hartmut Wölfl, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht von der Kanzlei Wortmann und Kollegen aus Arnsberg-Hüsten. Aus diesem Grund hat der Bundestag am 9. März 2017 die Neuregelung des Bauvertragsrechts beschlossen.
Verbraucherschutz rückt in den Fokus
Die wesentlichen Änderungen betreffen zum Beispiel das Verhältnis zwischen den Kunden und den Handwerkern. Hier wird zukünftig stärker der Verbraucherschutz in den Fokus gerückt und mehr Klarheit in bisher unkonkrete Regelungen gebracht. Zu nennen sind beispielweise das Anordnungsrecht des Bestellers, Abnahme und Zustandsfeststellung oder auch Anpassungen bei Regelungen zu der Schlussrechnung des Unternehmers.
Zugunsten der Handwerker treten Neuerungen im Bereich der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. So können die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau von mangelhaften Sachen, die durch einen Lieferanten oder Hersteller bezogen wurden, leichter an diese weitergegeben werden.
Fallbeispiele aus der täglichen Praxis
Neben den praktischen Beispielen des Referenten hatte auch die Handwerkerschaft im Hörsaal direkt zahlreiche Nachfragen und Sonderfälle. Zusammen mit dem bbz-"Beauftragten für Innovation und Technologie", Andreas Pater, diskutierten Einzel- sowie Großunternehmer aus unterschiedlichen Gewerken, wie Elektrotechnik, Maurer und Betonbauer oder auch Zimmerer, angeregt über die Änderungen.
Alle wichtigen Informationen zum neuen Bauvertragsrecht hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem Flyer zusammengestellt: Neue Regeln für Bauverträge