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KabinettbeschlussNRW-Soforthilfe: Weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen.



Größerer Spielraum für eine Rückzahlung

Infolge des Kabinettbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen zu treffen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: "Mit der weiteren Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe 2020 gibt die Landesregierung Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Soloselbstständigen größeren Spielraum für eine Rückzahlung der Soforthilfe. Die wirtschaftliche Lage im Land bleibt weiter angespannt. Immer noch stehen viele Unternehmerinnen und Unternehmer vor erheblichen Herausforderungen vor allem wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, unterbrochener Lieferketten im internationalen Handelsverkehr und der Spätfolgen der Corona-Pandemie."

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: "Die finanzielle Situation für Solo-Selbstständige und Unternehmen ist vielfach nach wie vor angespannt. Mit der Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe helfen wir unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen in unserem Land."

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe 2020 zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31.Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.