Beratung Geflüchtete
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Chancen-Aufenthaltsrecht in KraftPerspektiven für gut integrierte Geflüchtete

Am 1. Januar 2023 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Damit sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, unter bestimmten Voraussetzungen auch gute Chancen zum Bleiben erhalten. Dazu berät der Willkommenslotse der Handwerkskammer Udo Linnenbrink.

Die im Gesetz geregelte 18-monatige Aufenthaltserlaubnis wird langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Diese eineinhalb Jahre sollen dazu dienen, Passpapiere zu besorgen und eine Arbeit aufzunehmen, um den Lebensunterhalt sichern zu können. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird damit beendet.

Die Regelung betrifft bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben. Das Gesetz bietet für Neubeschäftigungen wie auch für bereits im Betrieb beschäftigte Mitarbeitende neue Perspektiven.

Zum Chancen-Aufenthaltsgesetz und damit verbundenen Möglichkeiten bietet  Willkommenslotse Udo Linnenbrink regelmäßig einen telefonischen Beratungstag von 10 bis 15 Uhr an.

Termine:

  • Montag, 30. Januar 2023
  • Montag, 6. Februar 2023
  • Montag, 13. Februar 2023
  • Montag, 20. Februar 2023

Kontakt: Udo Linnenbrink, 02931 877-372, udo.linnenbrink@hwk-swf.de

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt im Rahmen des Programms "Passgenaue Besetzung" mit dem bundesweiten Projekt der "Willkommenslotsen" Unternehmen bei der Besetzung von offenen Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen.