Sachverständigentag
HwK Südwestfalen

Sachverständige bringen sich online auf den neusten Stand

Zum traditionellen Sachverständigentag hatten die Handwerskammern Südwestfalen und Dortmund jetzt erstmals online geladen. Über ein Videokonferenzsystem konnte Hauptgeschäftsführer Meinolf Niemand und der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dortmund, Henrik Himpe, dazu fast 100 Sachverständige begrüßen.

"Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen", verdeutlichte Niemand in seiner Begrüßungsrede. "Aber auch in diesem mittlerweile etablierten Konferenz-Format haben wir hoffentlich für Sie ein abwechslungsreiches und informatives Programm zusammengestellt." In dem fanden sich brandaktuelle Themen wie die Novellierung der Vergütungsregeln oder die Entwicklung der digitalen Kommunikation mit der Justiz. 



Novelliertes Justizvergütungsgesetz im Blickpunkt

Gleich zum Auftakt brachte Rechtsanwältin Katharina Bleutge, die Justiziarin des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. (IfS), die Teilnehmer mit einem Update aus "Recht und Praxis" auf den neusten Stand. Dabei ging es unter anderem um das Anfang des Jahres novellierte Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Endlich können sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hier über die längst überfällige Erhöhung ihrer Stundensätze freuen. Zudem wurden im Gesetz diverse Pauschalen angepasst oder (Vorschuss-)Grenzen neu gezogen.

Die Referentin stellte nicht nur die neuen Regelungen und den richtigen Umgang damit vor, sondern berichtete auch über Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung zu weiteren für die Sachverständigen wichtigen Themen. So erfuhren die Teilnehmer auch, wie Ortstermine in Coronazeiten erfolgreich bewältigt werden können.



Elektronische Kommunikation steckt noch in den Kinderschuhen

Mit den Grundlagen zum elektronischen Rechtsverkehr beschäftigte sich der Vortrag von Bernhard Floter. Der Geschäftsführer des IfS machte deutlich, dass Sachverständige aktuell noch nicht an das elektronische System angeschlossen sind, das Anwälte und Behörden bereits nutzen.

Die Einbindung und insbesondere die Verpflichtung zur Nutzung könnten auch noch dauern. Floter präsentierte anschaulich und verständlich die derzeit diskutierten Wege der digitalen Kommunikation, die Planung von Akteneinsichtsportalen sowie die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Unterschrift. Abschließend riet er dazu, hier die Informationen der eigenen Handwerkskammer zu den aktuellen Entwicklungen zu verfolgen.

Hierzu unterbreitete er direkt ein Webinar-Angebot der IFS. Speziell zum Thema "Elektronische Kommunikation mit Gerichten" bietet der Verein am 16. April 2021 eine entsprechende Online-Schulung an.



Ein (Online-)Format mit Zukunft

Die Sachverständigen konnten während der Veranstaltung über Chat und Mikrofon direkt Fragen an die Referenten oder die Kammervertreter stellen oder Rückmeldungen geben. Diese fielen durchweg positiv aus. Im Nachgang wurde neben viel Lob zudem der Wunsch geäußert, die Möglichkeiten eines Online-Formats bei aktuellen Themen und Entwicklungen auch in Zukunft zu nutzen und zusätzlich zu Präsenzveranstaltungen anzubieten.



Noch Fragen? Dann kontaktieren Sie unsere Ansprechparterninnen Nicole Korff ( 02931 877 - 182) oder Iris Krüger  ( 02931 877 - 127).