Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ruiniert Arbeitsplätze und verursacht enorme finanzielle Schäden.

Gemeinsam gegen Schwarzarbeit!

Die Handwerkskammer Südwestfalen beteiligt sich deshalb im Interesse ihrer Mitgliedsbetriebe an der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bereich der unerlaubten Handwerksausübung.

Nach dem sogenannten "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ wird als Schwarzarbeit im Sinne des Handwerks verstanden:

  • Die Gewerbeausübung ohne Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
  • Die Handwerksausführung ohne Eintragung in die Handwerksrolle


Geldstrafen von bis zu 50.000 € möglich

Wer ohne diese Voraussetzungen Leistungen erbringt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen kann die Höhe der Geldbuße bis zu 50.000 € ansteigen. Außerdem kann ein Verfahren zur Untersagung der weiteren Handwerksausübung eingeleitet werden.

Konkrete Verdachtsmomente nimmt die Handwerkskammer Südwestfalen entgegen und informiert die zuständigen (Kreis-)Ordnungsbehörden. Auch Ihre Anfragen zu einer eventuellen unberechtigten Werbung eines Mitbewerbers können Sie an uns richten.


Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Werbung für handwerkliche Arbeiten ist nur erlaubt, wenn der Betrieb bei der Handwerkskammer eingetragen ist.

Ist der Betrieb nicht in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis eingetragen, verstößt die Werbung gegen die Handwerksordnung und das Wettbewerbsrecht.

Außerdem wird durch die Eintragung bei der Handwerkskammer für den Kunden deutlich, dass das Unternehmen auch die notwendigen Qualifikationen für die entsprechenden handwerklichen Arbeiten besitzt. Wer für handwerkliche Leistungen wirbt und nicht in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis bei der Handwerkskammer eingetragen ist, kann mit dieser Werbung möglicherweise Verbraucher irreführen und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.


Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!

Ihre Ansprechpartnerinnen

Die Mitarbeiterinnen der Handwerksrolle sind telefonisch Montags bis Donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie darüber hinaus per E-Mail erreichbar.

Kreise Siegen-Wittgenstein und Märkischer Kreis



Hochsauserlandkreis und Kreis Olpe

Silvia Gängler

Abteilungsleiterin Handwerksrolle/Beitrag

Tel. 02931/877 168

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