Schwarzarbeit

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ruiniert Arbeitsplätze und verursacht enorme finanzielle Schäden.

Gemeinsam gegen Schwarzarbeit!

Die Handwerkskammer Südwestfalen beteiligt sich deshalb im Interesse ihrer Mitgliedsbetriebe an der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bereich der unerlaubten Handwerksausübung.

Nach dem sogenannten "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ wird als Schwarzarbeit im Sinne des Handwerks verstanden:

  • Die Gewerbeausübung ohne Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
  • Die Handwerksausführung ohne Eintragung in die Handwerksrolle


Geldstrafen von bis zu 50.000 € möglich

Wer ohne diese Voraussetzungen Leistungen erbringt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen kann die Höhe der Geldbuße bis zu 50.000 € ansteigen. Außerdem kann ein Verfahren zur Untersagung der weiteren Handwerksausübung eingeleitet werden.

Konkrete Verdachtsmomente nimmt die Handwerkskammer Südwestfalen entgegen und informiert die zuständigen (Kreis-)Ordnungsbehörden. Auch Ihre Anfragen zu einer eventuellen unberechtigten Werbung eines Mitbewerbers können Sie an uns richten.



Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!



Ihre Ansprechpartnerinnen

Kreise Siegen-Wittgenstein und Märkischer Kreis

Koerner Sabine 2017

Sabine Körner

Tel. 02931/877 148

Fax 02931/877 2453

sabine.koerner--at--hwk-swf.de



Hochsauserlandkreis und Kreis Olpe

Sylvia Gängler

Silvia Gängler

Tel. 02931/877 168

Fax 02931/877 25168

silvia.gaengler--at--hwk-swf.de