geld9
Gettyimages

Jetzt mit Ausfüllhilfe!Soforthilfe für Betriebe: Hier beantragen

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein "Soforthilfeprogramm Corona" aufgelegt. Die Landesregierung reicht das Angebot des Bundes vollumfänglich an Betriebe weiter und erweitert zusätzlich noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Ob Sie antragsberechtigt sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie vorab auf den Seiten von  wirtschaft.nrw.



Direkt zur Soforthilfe geht es hier:  Online-Formular 



Alle wichtigen Fakten zur Soforthilfe stellen wir hier für Sie bereit:  FAQ Soforthilfe NRW



Hier gibt es Ausfüllhilfe per Video-Tutorial:



Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.



Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:

Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten.

  • Bis 9.000 € Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 25.000 € Einmalzahlung für drei Monate bei mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) durch die Landesregierung NRW


Antragsfrist 31. Mai

Es gilt eine Antragsfrist für das Sofortprogramm des Wirtschaftsministeriums NRW bis zum 31. Mai. Die landesweite Koordinierung der Betriebsberatung erfolgt bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH).



Viele Betriebe bereits betroffen

Viele  Handwerksunternehmen in NRW haben bereits Liquiditätsengpässe und brauchen kurzfristig einen Zuschuss, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können. Alle Gewerke und Branchen des Handwerks sind mittlerweile stark durch die Krise betroffen. Aufgabe der Handwerkskammern sowie auch im Verbund der Industrie- und Handelskammern ist es, die Betriebe im Bereich der Corona-Soforthilfe zu beraten. 



Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!
02931 877 - 420