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Soforthilfe-Rückzahlung erst ab 27. Juni leisten

Laut des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWIDE) gehen beim Land Nordrhein-Westfalen bereits erste Rückzahlungen der Soforthilfe auf das in den Bescheiden angegebene Konto ein. Es melden sich mehrfach Zuwendungsempfänger, die schon jetzt ihre erhaltenen Fördermittel in jedem Fall teilweise zurückzahlen wollen. 

Wir empfehlen dringend, die Soforthilfe, auch wenn sie aus subjektiver Sicht zu hoch ist, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zurückzuzahlen!

  

Genaue Rückzahlungsbeträge stehen noch nicht fest

Aktuell lässt sich im Detail noch nicht feststellen, wie sich der (eventuelle) Rückzahlungsbetrag berechnet. Es wird einen Vordruck geben, welcher in jedem Fall, unabhängig von der bereits getätigten Rückzahlung, ausgefüllt werden muss. Daraufhin wird der zurückzuzahlende Betrag errechnet. Sollte dann das Ergebnis ein anderes sein als die bereits verfrühte Rückzahlung,  egal ob zu viel oder zu wenig, bringt die Bearbeitung einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich.

Der früheste Rückzahlungstermin ist der 27. Juni 2020, plus eine mögliche Ermittlungsfrist. Vorher sollte im eigenen Interesse keine Rückzahlung geleistet werden.