Recht am eigenen Bild
iStockphoto - Dr. Michael Kretzschmar

Werben mit Referenzbildern

In sozialen Netzwerken und auf der Website werben Handwerksbetriebe gern mit Referenzbildern. Doch was ist eigentlich erlaubt, wann braucht man eine schriftliche Einwilligung und wann geht es ohne?

Wichtigste Regel: Wenn Personen abgebildet sind, geht es nur mit Einwilligung (Persönlichkeitsrecht). Auch die Aufnahmen auf dem Grundstück des Kunden oder mit seinen persönlichen Gegenständen berühren das Persönlichkeitsrecht. Unkritisch hingegen sind Fotos, die aus dem öffentlichen Raum heraus aufgenommen werden. Ist das Objekt von öffentlichen Wegen aus sichtbar für alle (beispielsweise. Hausfassade, Garage, Carport, Zaun), spricht nichts gegen eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung.

Wer noch mehr zum Thema wissen möchte, kann diesen Artikel bei Handwerk.com nachlesen: Baustellenfotos als Referenz: Wann müssen Kunden zustimmen?

Sind Sie noch unsicher, fragen Sie unsere Rechtsberatung unter Telefon 02931 / 877-182, nicole.korff@hwk-swf.de