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Zweifelhafter Datenschutz-Dienstleister

Die Handwerkskammer Südwestfalen warnt vor behördlich aussehenden Schreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale" aus Oranienburg. Die Datenschutzauskunft-Zentrale ist allerdings keine Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen.

Wer dieses Schreiben erhalten hat, sollte der Aufforderung auf keinen Fall nachkommen, da Zahlungen fällig werden. Im Kleingedruckten heißt es nämlich: „Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. USt: EUR 498. Die Berechnung erfolgt jährlich. […] Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.”

Sollten Sie der Aufforderung bereits nachgekommen sein, nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern!