Körpernahe Dienstleistungen: Coronaselbsttests möglich
Bis zum 1. Aprill gilt die Regelung für Kunden und Personal.
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Mit diesen Hilfestellungen sind Sie auf der sicheren Seite.
Kammer und Kreishandwerkerschaften fordern pragmatische Lösungen von der Politik.
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Impfung für Friseure und Fußpfleger, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen arbeiten.
Seit 1. März sind "körpernahe Dienstleistungen" in NRW wieder zulässig. Aber es gelten Regeln.
ko.ve.di bringt digitale Vernetzung in die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung.
Folgen der Corona-Pandemie divergieren. Betriebe in Südwestfalen brauchen Unlock-Perspektiven.
Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW tritt in Kraft.
Zudem können Lockdown- und Überbrückungshilfe beantragt werden