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Café-Betrieb untersagt - Thekenverkauf erlaubt

An dieser Stelle werden wir ab sofort aktuelle Informationen für Sie zusammenstellen

Stand: 17.03.20 22:05 Uhr



  • Für Handwerksbetriebe, auch für Friseurbetriebe, gibt es zurzeit keine Schließungsverfügungen / Betriebsuntersagungen.
  • Für Konditoreien und Bäckereien ist der Betrieb eines Cafés oder ähnlichen Einrichtung untersagt. Der Thekenverkauf ist nicht eingeschränkt. 

    Für Fleischereien mit vor-Ort-Gastronomie gelten die Regelungen für Restaurants. Dies bedeutet, dass zumindest in Olpe auch die Vor-Ort-Gastronomie zu schließen ist. In Kreisen, in denen der Betrieb der Vor-Ort-Gastronomie noch nicht vollständig untersagt ist, gelten zumindest verschärfte Hygienemaßnahmen. Die Öffnung ist nur zwischen 6 und 15 Uhr gestattet

Für die Handwerkskammer gilt: 

  1. Im bbz Arnsberg finden zurzeit KEINE Bildungsmaßnahmen statt.
  2. Prüfungen sind nach Empfehlung des Zentralverband des deutschen Handwerks bis zum 25. April ausgesetzt. Sofern Sie auf Grund der Quarantänemaßnahmen oder Erkrankung selbst nicht an einer Prüfung teilnehmen können, teilen Sie uns dies bitte telefonisch mit unter Tel.: 02931/877-170
  3. Die Handwerkskammer ist für Besucher geschlossen.
  4. Wir halten unsere Beratungsmöglichkeiten während unserer normalen Öffnungszeiten weiterhin telefonisch für Sie aufrecht.     
  • Betriebsberatung (insbesondere auch Fragen zu Corona-Hilfen wie Kurzarbeitergeld): 02931/877 – 126
  • Arbeitsrechtsberatung (z.B. Was ist mit meinen Arbeitnehmern? Lohnfortzahlung bei Quarantäne...): 02931/877-133
  • Rechtsberatung (z.B. Vertragsstornos; Vertragserfüllung unmöglich): 02931/877-182