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Corona: Härtefallhilfe für Unternehmer

Während der Corona-Pandemie wurden von Bund und Land viele unterschiedliche Hilfsprogramme geschaffen. Dennoch gibt es immer noch viele Betriebe und Unternehmer, die keine dieser Hilfen für sich in Anspruch nehmen konnten oder können. Hier schafft das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) mit der Härtefallhilfe nun eine neue Möglichkeit.

Ziel der Härtefallhilfe NRW ist es, Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt sind. Die Härtefallhilfe NRW wird auf Basis einer Einzelfallentscheidung in Form einer Billigkeitsleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung der Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.



Absehbare Bedrohung der Existenz muss vorliegen

Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Corona-Hilfsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen. Sie kann nur dann gewährt werden, wenn bestehende Hilfsprogramme nicht greifen. Zudem muss eine absehbare Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz vorliegen. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich an den förderfähigen Tatbeständen der Überbrückungshilfe III, das heißt einer Erstattung von Fixkosten.



Höhe der Härtefallhilfen NRW

Die Härtefallhilfe NRW beträgt höchstens 100.000 Euro pro Antragsteller. Im Übrigen gelten die beihilferechtlichen Höchstgrenzen der Bundesregelung Kleinbeihilfen, der De-minimis-Verordnung und der Bundesregelung Fixkostenhilfe. Der Förderzeitraum entspricht ebenfalls jenem der Überbrückungshilfe III, also grundsätzlich von November 2020 bis Juni 2021. Für Sonderbranchen analog zur Überbrückungshilfe III können Förderungen rückwirkend ab März 2020 gewährt werden.



Antragstellung und weitere Informationen

Anträge können ausschließlich durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer) über das Portal  www.haertefallhilfen.de gestellt werden.

Dort sind auch weiterführende und detaillierte Informationen zum Programm als  FAQ hinterlegt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Hotline des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Telefonnummer  0211-7956 4996.