Berufsbildungsmodernisierungsgesetz
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Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz 2020

2005 wurde das BBiG (Berufsbildungsgesetz) zum letzten Mal umfassend überarbeitet. Nach 14 Jahren hat im Oktober 2019 der Bundestag das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) beschlossen, im November 2019 stimmte der Bundesrat zu.

Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz und die mit ihm beschlossenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes sind zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

 

Hier sind die wichtigsten Änderungspunkte aus Sicht des Handwerks im Überblick:

  • Mindestausbildungsvergütung für alle Auszubildenden
  • Ausweitung der Freistellung von Auszubildenden
  • Kosten für Fachliteratur
  • Gestufte Ausbildungsgänge – neue Möglichkeiten zur Verknüpfung von zwei- und dreijährigen Berufen
  • Erweiterung der Teilzeitberufsausbildung
  • Einführung von neuen Bezeichnungen für Fortbildungsabschlüsse – Bachelor Professional

 

Welche Änderungen genau in Kraft treten, können Sie diesem PDF-Dokument rund um "Das neue Bildungsrecht" entnehmen.

Ihre Ansprechpartner

Dagmar_Stuempel_Mueller

Dagmar Stümpel-Müller

Abteilungsleiterin Ausbildung, Anerkennungsberatung

Tel. 02931/877 133

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Rüdiger_Schnüttgen

Rüdiger Schnüttgen

Referent Berufsbildung

Tel. 02931/877 180

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