Young Innovators
GettyImages

Young InnovatorsFörderung für Messebeteiligung junger Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.
Ziel ist die Förderung der Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen, um Exportmärkte zu erschließen.



Fakten:

  • Begünstigte: Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen in Deutschland, die die EU-Definition für kleine Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) und weniger als 10 Jahre alt sind.
  • Förderbetrag: 60 Prozent der förderfähigen Kosten für Standmiete und Standbau bei den ersten zwei Teilnahmen, danach 50 Prozent, bis zu 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
  • Antragsverfahren: Anmeldung beim Messeveranstalter spätestens acht Wochen vor Messebeginn, danach Bewilligungsantrag beim BAFA.


Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Als Beispiele sind hier die „Hannovermesse“, die „Light + Building – Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik“ (Frankfurt/Main), die „iba - Weltmesse für Bäckerei, Konditorei und Snacks“ (Essen) oder die „SurfaceTechnology Germany – Internationale Fachmesse für Oberflächentechnik“ (Stuttgart) zu nennen.

Eine Liste von Messen, bei denen eine Beteiligung – auch auf Gemeinschaftsständen – förderfähig ist, findet man  hier beim BAFA (Stichpunkt „Publikationen“).

Auch KMU’s die älter als zehn Jahre sind können unter Umständen eine Messe-Förderung in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns dazu gerne an!



Kontakt und Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Südwestfalen

Andreas Pater; Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT)*

02931/ 877-393
 andreas.pater@hwk-swf.de

*Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages