
Handwerksrecht
Die Handwerksordnung und die Gewerbeordnung als wesentliche Teilbereiche des Gewerberechts regeln die selbständige Gewerbeausübung im Handwerk.
Zulassungspflichtig oder zulassungsfrei?
Neben der beim Gewerbeamt erforderlichen Gewerbemeldung muss sich grundsätzlich jeder Existenzgründer im Handwerk auch bei der Handwerkskammer registrieren lassen.
Die Handwerksordnung bestimmt dabei, in welchen Fällen ein einzutragender Handwerksbetrieb vorliegt. Das Gesetz unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken sowie handwerksähnlichen Gewerben.
Die häufigsten Fragen:
- Ist die Tätigkeit als handwerklich oder industriell einzuordnen?
- Zu welchem Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe gehört die Tätigkeit?
- Gibt es Überschneidungen zwischen mehreren Handwerksberufen?
Detaillierte Informationen finden Sie im Abgrenzungsleitfaden von Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen:
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Ihre Ansprechpartnerinnen
Die Mitarbeiterinnen der Handwerksrolle sind telefonisch Montags bis Donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie darüber hinaus per E-Mail erreichbar.
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