Bauschaum
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SchulungSicherer Umgang mit Diisocyanaten

Ab dem 24. August müssen Anwender von Montageschäumen (PU-Bauschäume) und bestimmten Kleb- und Dichtstoffen Schulungsnachweise vorweisen können. Die Pflicht wurde eingeführt, da beim Einsatz von PU-Schäumen und der damit einhergehenden Freisetzung des Gefahrenstoffs Diisocyanat (MDI) gesundheitliche Gefahren wie Reizungen der Atemwege, der Haut und der Augen ausgehen können. Betroffen sind Betriebsstoffe mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von mehr als 0,1 Prozent. Die Fortbildung ist in verschiedenen Formen möglich: Präsenz, E-Learning oder Hybridkurse. Unternehmer sind verpflichtet, auf Verlangen von Behörden entsprechende Nachweise für die mit den schulungspflichtigen Produkten umgehenden Personen vorzulegen. Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen.



PU-Schäume enthalten den Gefahrstoff Diisocyanat (MDI), der bei unsachgemäßer Verwendung gesundheitliche Gefahren verursachen kann. Reizungen der Atemwege, Augen- und Hautkontakt aber auch eine krebserzeugende Wirkung sind möglich. Um solche Gefahren abzuwenden, wurde im Rahmen der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien – kurz REACH – im August 2020 eine Beschränkung für Diisocyanate eingeführt. "Wichtig ist, dass für Personen, die eine geeignete Schulung zum Umgang mit PU-Schäumen oder anderer diisocyanathaltiger Betriebsmitteln vorweisen könne, die Verwendung erlaubt bleibt", erklärt Michael Allebrodt, Technischer Berater der Handwerkskammer (HwK) Südwestfalen.



Angebote und Nachweispflicht

Die Fortbildungen sind in drei Stufen (Allgemein Schulung – Stufe I –, Schulung für Fortgeschrittene – Stufe II – und Schulung für Fortgeschrittene – Stufe III) gemäß der REACH-Verordnung definiert. Für den größten Teil der Verwender im Baugewerbe ist die allgemeine Schulung (Stufe I) ausreichend. Zu beachten ist, dass jeder Unternehmer Nachweise für die mit schulungspflichtigen Produkten betraute Personen auf Verlangen der Behörden vorlegen muss. 

Verschiedene Verbände der chemischen und der Baustoff-Industrie sowie Hersteller bieten Fortbildungen zum Umgang mit Diisocyanaten an. Es besteht die Möglichkeit, durch Gutscheincodes kostenfreie Seminare zu besuchen. Zusätzlich zu webbasierten Schulungen werden aber auch Präsenz-, E-Learning- und Hybridkurse von verschiedenen Anbietern angeboten.

Die Schulung muss alle fünf Jahre wiederholt werden, wobei Schulungsinhalt und -dauer von der Verwendung von Diisocyanaten in Kombination mit der konkreten Aufgabe abhängen.



Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit Diisocyanaten

"Um sich vor Diisocyanaten zu schützen, sollten Vorkehrungen zur ausreichenden Belüftung, Schutzbrillen, Handschuhe und hautbedeckende Arbeitskleidung während ihrer Verarbeitung verwendet werden", darauf macht Michael Allebrodt abschließend aufmerksam.