
FörderungWeiterbildungsstipendien für junge Handwerkstalente
Die Bundesregierung unterstützt gezielt Absolventen einer dualen Berufsausbildung während des Förderzeitraums von maximal drei Jahren. In dieser Zeit können die Stipendiaten bis zu 9.135 € für Lehrgangs- und Prüfungskosten, notwendige Arbeitsmittel inklusive IT-Bonus, Reise- und Aufenthaltskosten erhalten. Dieses Jahr werden zehn weitere Weiterbildungsstipendien vergeben.
Wer kann gefördert werden?
Absolventen einer dualen Berufsausbildung kommen für eine Förderung in Frage, wenn sie:
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre sind
- ihre Berufsabschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 1,9 oder 87 Punkten bestanden haben
- oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben (Platz 1 bis 3)
- oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen:
- Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/-in, Betriebswirt/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau)
- Fachbezogene Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit des Stipendiaten fachlich aufbauen, unter der Voraussetzung eines Beschäftigungsnachweiches mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z.B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung und Konfliktmanagement
Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bewerbungen nimmt Simone von Stein via E-Mail entgegen.