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Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfung

Alle wichtigen Informationen zur Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfung.

Wie und was wird eigentlich geprüft?

Zum Ende der Ausbildung in Handwerksberufen wird die Gesellenprüfung nach der Handwerksordnung (HwO) und in nicht handwerklichen Berufen die Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgelegt. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des  Bundesinstituts für Berufsbildung.

Für die allgemeinen Verfahrensbestimmungen erlässt die Handwerkskammer eine   Gesellenprüfungsordnung (GPO) und eine Abschlussprüfungsordnung (APO).

Während der Ausbildung wird grundsätzlich eine Zwischenprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt. Sie dient der Ermittlung des Leistungsstandes, über den der Prüfling und der Betrieb schriftlich informiert werden. Festgestellte Defizite können so bis zur Gesellen-/Abschlussprüfung behoben werden.



Was ist eine "gestreckte" Prüfung?

In vielen Berufen wird die Gesellen-/Abschlussprüfung in gestreckter Form durchgeführt.

Das bedeutet, dass an Stelle der Zwischenprüfung der Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung tritt. Das Prüfungsergebnis fließt mit einem in der Ausbildungsordnung festgelegten Prozentsatz (20 bis 40 Prozent) in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Am Ende der Ausbildungszeit findet der Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung statt.



Wer führt die Prüfung durch?

Die Prüfungsabnahme erfolgt entweder durch die Handwerkskammer Südwestfalen oder durch einzelne Innungen, deren Geschäfte von den Kreishandwerkerschaften geführt werden.

In einigen Ausbildungsberufen mit nur wenigen Auszubildenden wurden gemeinsame Prüfungsausschüsse mit anderen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern errichtet. In diesen Fällen kann die Gesellen- oder die Abschlussprüfung auch außerhalb des Bezirks der Handwerkskammer Südwestfalen stattfinden.

Im Prüfungsausschuss sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die selbst den jeweiligen Beruf erlernt haben. Dazu kommen meist Berufsschullehrer, die an den Berufskollegs den entsprechenden Fachbereich unterrichten.



WICHTIG: Sie müssen sich zur Prüfung anmelden!
Die diesjährigen Anmeldefristen zur Gesellen-/Abschlussprüfung sind:

07. März 2025 (Sommerprüfung)
02. Oktober 2025 (Winterprüfung)

 Wichtige Formulare und Unterlagen finden Sie in unserem Servicebereich.


Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!

Ihre Ansprechpartner



Sascha Müller

Teamleiter Prüfungsabteilung

Tel. 02931/877 176

sascha.mueller--at--hwk-swf.de

Zuständig für:

  • Allgemeines Prüfungsrecht
  • Grundsatzfragen
  • Fahrzeuglackierer/in
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in
  • Metallbauer/in (Metallgestaltung)
  • Stuckateur/in
  • Technischer Modellbauer/in


Chantal Grossmann

Prüfungsabteilung

Tel. 02931/ 877 141

chantal.grossmann--at--hwk-swf.de

Zuständig für:

  • Ausbaufacharbeiter/in (Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten)
  • Dachdecker/in
  • Fliesen-, Platten-, und Mosaikleger/in
  • Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern


Laura Büenfeld

Prüfungsabteilung

Tel. 02931 877/145

Laura.Bueenfeld--at--hwk-swf.de

Zuständig für:

  • Automobilkaufmann/-frau
  • Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik
  • Informationselektroniker/in
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement